So erreichen Sie im Notfall schnell tierärztliche Hilfe
Ein Notfall ist immer belastend – für Tier und Halter.
Wichtig ist vor allem eines: schnell die richtige Anlaufstelle finden.
Damit Sie zügig Hilfe erhalten, arbeiten wir mit einem regionalen tierärztlichen Notdienstkreis sowie zusätzlichen telefonischen Beratungsangeboten zusammen.
1️⃣ Tierärztlicher Notdienst im Kreis (erste Anlaufstelle)
Außerhalb unserer regulären Sprechzeiten übernehmen die Tierarztpraxen im regionalen Notdienstkreis abwechselnd den Bereitschaftsdienst.
👉 Hier finden Sie den aktuellen Notdienstplan:
Dort sehen Sie direkt, welche Praxis aktuell Dienst hat und wohin Sie sich wenden können.
2️⃣ Telefonische tierärztliche Beratung – 24 Stunden erreichbar
Zusätzlich können Sie eine telefonische oder videobasierte Konsultation buchen.
Über unseren Partner HaustierDocs erreichen Sie:
👉 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr einen Tierarzt oder eine Tierärztin
Die Beratung erfolgt durch
Dr. Katja Feuerbacher oder eine tierärztliche Kollegin bzw. einen Kollegen, wenn sie selbst nicht verfügbar ist.
👉 Hier geht’s zur Sofortberatung:
Gerade bei Unsicherheiten („muss ich sofort los?“) kann eine telefonische Einschätzung sehr hilfreich sein.
3️⃣ Bei schweren oder lebensbedrohlichen Notfällen
Bei akuten oder schweren Fällen empfehlen wir, ohne Zeitverlust direkt eine Tierklinik aufzusuchen, zum Beispiel bei:
- starken Blutungen
- Atemnot
- Vergiftungen
- Verkehrsunfällen
- Krampfanfällen
- Bewusstlosigkeit
- starken Schmerzen
Geeignete Kliniken in der Region:
- Tierklinik Kalbach Frankfurt ( Tel.Nr.: 069 – 300 651 550 )
- Tierklinik Hofheim Taunus ( Tel.Nr.: 06192 – 290290 )
👉 bitte direkt vorab telefonisch ihr kommen ankündigen
4️⃣ Weniger dringende Anliegen
Bei nicht akuten Fragen oder leichten Beschwerden erreichen Sie uns weiterhin über:
WhatsApp
Telefon
E-Mail
Auch am Wochenende oder außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns schreiben.
Wir melden uns zeitnah zurück – spätestens am nächsten Werktag unserer Praxis.
Unser Ziel
Wir möchten, dass Sie in einer stressigen Situation schnell Orientierung bekommen:
- klare Zuständigkeiten
- kurze Wege
- schnelle Hilfe
- abgestimmte Betreuung
So stellen wir sicher, dass Ihr Tier im Notfall bestmöglich versorgt wird.

WEITERE INFORMATIONEN ZUM NOTDIENST
- Notdienstgebühr in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
- Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
- Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann entsprechend nicht berechnet.
Unsere Praxis bietet am Samstag eine Terminsprechstunde von 10-12 Uhr für Kleintiere an, in dieser Zeit fällt keine Notdienstgebühr an. Unser Notdienst beginnt regulär um 19 Uhr (statt um 18 Uhr wie oben beschrieben).
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)
Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)
(Quelle: Bundestierärztekammer)
